Kein Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben

Kein Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die lediglich zur Erzielung von Erlösen ausgesprochen werden und damit nach § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich sind, beinhalten nach Meinung des  OLG Köln (Beschl. v. 14.5.2013 – III-1 RVs 67/13) nicht zwangsläufig auch eine strafbare betrügerische Täuschungshandlung.

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Handel mit virtuellen Gegenständen aus Computerspielen

Der Handel mit virtuellen Gegenständen aus Online-Games ist geprägt von einem Interessenkonflikt zwischen Spieleanbietern und Spielern. Die Spieler haben einerseits Interesse an der Möglichkeit, mit dem Kauf von virtuellen Gegenständen (Items) auf den Spielverlauf Einfluss nehmen zu können. Zum anderen lässt sich durch deren Verkauf „spielerisch“ nebenbei Geld verdienen. Demgegenüber sind die Spieleanbieter aber – gerade wenn die Spiele nicht werbefinanziert sind – darauf angewiesen, selbst diese Verkäufe zu organisieren, und versuchen aus eigenem kommerziellem Interesse heraus daher oft, diesen Handel durch entsprechende Verbote in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu unterbinden.

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