Rechtssicheres Online-Marketing durch Double-Opt-In Verfahren

Rechtssicheres Online-Marketing durch Double-Opt-In Verfahren

Das sog. Double-Opt-In Verfahren hat sich im täglichen Onlinegeschäft weitgehend durchgesetzt, um wettbewerbsrechtliche wie datenschutzrechtliche Vorgaben nachweisbar einzuhalten. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) nährt nun Zweifel an dieser sicher geglaubten Praxis.

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„Gefällt mir“-Button verstößt gegen Datenschutzrecht

Mit Pressemitteilung vom 19. August 2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mitgeteilt, dass Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie der  „Gefällt mir“-Button (Like-Button) auf Webseiten u.a. gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen. Dies habe eine technische und rechtliche Analyse ergeben. Das ULD erwartet daher von allen Webseitenbetreibern in Schleswig Holstein, bis spätestens Ende September die entsprechenden Dienste zu deaktivieren. Es kann durchaus damit gerechnet werden, dass sich weitere Landesdatenschutzbehörden dem Urteil des ULD anschließen und damit künftig auch Webseitenbetreiber anderer Bundesländer betroffen sein werden.

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