Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Haftung für Werbeposting eines Mitarbeiters

Wirbt ein Unternehmensmitarbeiter auf seiner privaten Facebookseite unter Angabe dienstlicher Kontaktdaten für den Kauf der Produkte seines Arbeitgebers, haftet dieser nach einem Urteil des LG Freiburg (Urt. v. 04.11.2013 – 12 O 83/13) selbst dann für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters, wenn er von dessen Tätigkeiten keine Kenntnis hat.

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Kein Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben

Kein Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die lediglich zur Erzielung von Erlösen ausgesprochen werden und damit nach § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich sind, beinhalten nach Meinung des  OLG Köln (Beschl. v. 14.5.2013 – III-1 RVs 67/13) nicht zwangsläufig auch eine strafbare betrügerische Täuschungshandlung.

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