Unzureichende Button-Beschriftung mit „Bestellen und Kaufen“

Unzureichende Button-Beschriftung mit „Bestellen und Kaufen“

Die Beschriftung einer Schaltfläche mit „Bestellen und Kaufen“ hat nach einer Entscheidung des AG Köln (Urt. v. 28.4.2014 – 142 C 354/13) weder das gleiche Gewicht noch einen vergleichbaren Bedeutungsgehalt wie die im Gesetz ausdrücklich genannte Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ und erfüllt daher nicht die gesetzlichen Vorgaben.

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Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Angemessener Wertersatz bei Online-Partnervermittlung

Wie das LG Hamburg (Urt. v. 22.7.2014 – 406 HKO 66/14) entschieden hat, dürfen Partnerbörsen von ihren Nutzern nach erfolgtem Widerruf lediglich einen angemessenen, zeitbezogenen Wertersatz für bereits erhaltene Leistungen verlangen. Eine bestimmte Anzahl von getätigten Kontakten ist für die Bemessung des Wertersatzes jedenfalls nicht ausschlaggebend, da die Dienstleistung primär auf die dauerhafte Vermittlung, nicht auf eine bestimmte Mindestanzahl von Kontakten abzielt.

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